Walthers Saftblog vor dem Aus?
By Roland Hachmann in Blogging, Blogrundschau, Im Netz gefischt | 6 comments
Das Exciting Commerce schreibt, dass Walthers Saftblog vor dem Aus steht. Und das anscheinend, weil die Kelterei Walthers abgemahnt worden ist, und zwar wegen:
Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung, Markenrechtsverletzung und anderes. Das Abmahnschreiben soll 17 Seiten umfassen.
Schade, aber so wird es nie was mit der Deutschen Bloggerszene… Und ich kann es gut nachvollziehen. Kirstin Walther schreibt sogar:
Es tut uns sehr leid, aber ein Kundendialog in Form eines Weblogs durch ein Unternehmen ist in Deutschland nicht möglich. Es lebe die Freiheit!
Ja, mal wieder eine neue Sau, die durch Kleinbloggersdorf getrieben wird. Und auch nicht die erste Abmahnung. Aber es erwischt diesmal ein Blog, das ich als Unternehmensblog sehr sympathisch finde.
Viele scheinen meiner Meinung zu sein, der Aufschrei in der Blogosphäre ist dementsprechend gross.
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Roland | Dez 15, 2006 | Reply
Mittlerweile hat sich Michael Schirp beim Marketing Blog gemeldet, siehe hier
wilde hilde | Dez 17, 2006 | Reply
DAS IST ABER LIEB, DASS SICH MICHAEL SCHIRP BEIM MARKETING BLOG GEMELDET HAT! Dadurch wird das verfassungswidrige Olympiaschutzgesetz vielleicht doch nicht aufgehoben!
Hunderte deutsche Blogger, und gerade und zum Glück vor allem die wichtigsten und meist beachteten Vorreiter und Vordenker der Blogosphäre wie z.B. Robert Basic von Basic Thinking, Hanno Hartensteyn vom hartensteynreport, Felix von “wirres.net”, Michi Wilcke vom happywinnerblog, Martin Oetting von ConnectedMarketing, Klaus Eck vom PR-Blogger, Udo Vetter vom Lawblog, zahllose Blogger haben in den letzten nun fast schon drei Tagen dem “Saftblog” im Kampf gegen die korrupten Apparatschiks des DOSB geholfen.
Zahllose Blogger haben in den letzten zwei Tagen auf den DOSB und seine Anwälte Druck ausgeübt, was die Abmahnung in Sachen Saftblog anbelangt.
Der bekannte Blogger Hanno Hartensteyn z.B. findet im hartensteynreport ziemlich harte Worte für die Aktion. Auch der Szeneblogger ist noch in der Nacht auf den 15. Dezember massiv in das Thema eingestiegen. Bei ConnectedMarketing fanden am Vormittag desselben Tages die ersten spannenden Diskussionen zwischen PR-Blogger Klaus Eck, dem happywinnerblog und anderen Kommentatoren statt, ebenso bei Elita Wiegand vom innovativ-in.de – Businessklub. In über 120 Kommentaren im Saftblog selbst bekundeten Blogger, Juristen und Journalisten ihre Solidarität mit Saftblog.
Allein die Tatsache, dass sich in Deutschland ein Sportlerverein entblöden darf und es wagt, gegen einen der Grundpfeiler der Demokratie, nämlich gegen die im Grundgesetz nach Artikel 5 GG garantierte Pressefreiheit anzutreten, und sei es auch nur, wenn der Gegner eine kleine Internet – Fachzeitschrift für Fruchtsäfte ist, ist ein beispielloser Skandal, der in den nächsten Tagen dazu führen wird, dass dieser Verein namens DOSB von der Presse in die Mangel genommen wird.
Hier haben herkömmliche Medien mit Bloggern vereint zu marschieren, da beide Contentlieferanten vor dem Grundgesetz als Journalisten anzusehen sind.
Hanno Hartensteyn schreibt:
Statt dass das verfassungswidrige Olympiaschutzgesetz (OlympiaSchG) durch die längst überfällige Vorlage beim Bundesverfassungsgerichtshof dorthin befördert wird, wo es hingehört, nämlich a la basura, sprich in den Mülleimer der deutschen Rechtsgeschichte, treten nun auf Druck des DOSB und der von ihm finanziell abhängigen PR- und Werbeagenturen in zahllosen Blogs lauter nette “Vermittler” auf. Bravo. Diese wollen dem armen Saftbloggi “helfen”, damit nicht noch mehr Unglück passiert. Das ist Rückgrat – das ist Deutschland im Herbst.
Zur Abschaffung eines verfassungswidrigen Gesetzes sind keine PR-Agenturen, Werbeberater des DOSB oder bloggende Vermittler aller Art notwendig, die dem armen Saftbloggi durch “hilfreiche” Telefonate mit irgendwelchen subalternen Pressesprechern helfen (“Wir haben soeben blitzartig mit einem Mitarbeiter eines Assistenten eines Pressesprechers telefoniert, knie, knie, schleim, schleim “…), sondern für die Abschaffung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist der Bundesverfassungsgerichtshof (BVG) zuständig.
Der DOSB verteidigt mit seiner Abmahnung eine Marke, die er gar nicht besitzt, ja die es nicht einmal gibt. Schon der Rechtsvorgänger, das ehemalige NOK, hat mehrere Versuche gemacht, die olympischen Ringe als Marke beim deutschen Patent- und Markenamt einzutragen. Alle Versuche scheiterten mit der Aussage des DPMA, die olympischen Ringe seien, da schon seit über hundert Jahren in allgemeinem weltweiten Gebrauch, nach deutschem Recht nicht als Marke einzutragen.
Der DOSB beruft sich in seinr Verzweiflung auf das – verfassungswidrige – OlympSchG (Olympiaschutzgesetz).
Bisher hat sich erst ein Gericht mit diesem Gesetz auseinandergesetzt, und zwar bekanntlich im Verfahren DOSB gegen Lucky Strike das Landgericht in Darmstadt. Und dessen Urteil vom 22.11.2005 war eindeutig:
“Als einmalige und kompetenzüberschreitende gesetzgeberische Maßnahme verstößt das Olympiaschutzgesetz gegen höherrangiges Verfassungsrecht; daher kann seine Einhaltung nicht verlangt werdenâ€?.
Es ist daher anzunehmen, dass auch der Bundesverfassungsgerichtshof sich dieser Rechtsansicht anschließt und das Gesetz aufhebt.
Roland | Dez 17, 2006 | Reply
na, wenn das stimmt, was Du schreibst, dann hat sich der DOSB tatsächlich arg in die Nesseln gesetzt. Du scheinst ja Deinen gesamten Blogeintrag hier als Kommentar gepostet zu haben, was?