Januar 27, 2007

Hoffnung auf gedeckelte Abmahngebühren

Thomas Knüwer schreibt über “Hoffnung auf gedeckelte Abmahngebühren”

So sollen Abmahnung in Zukunft auf 50 Euro gedeckelt werden. Aus der Pressemitteilung:

Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb
des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen.”

Aber, wie Don Dahlmann zurecht in seinem Kommentar anmerkt: “ausserhalb des geschäftlichen Verkehrs” heisst, dass sehr viele Blogs dennoch davon betroffen sein werden. Denn obwohl auch dieses Blog eigentlich ein privates Blog ist, habe ich AdSense Werbung geschaltet und bewege mich damit “innerhalb geschäftlichen Verkehrs”. Schade, immer noch keine wirklich gute Lösung…

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