Januar 11, 2008

Erfassung der Bewegungsdaten

Ein Beitrag bei IT-Frontal weist mich darauf hin, dass im Rahmen des Gesetzes der Vorratsdatenspeicherung mehr als nur die reinen Gesprächs- verbindungsdaten gespeichert werden.

Es sind nämlich sogar die folgenden Parameter:

  • Mögliche Erfassung von Daten zur Position von Mobilgeräten, ohne dass ein Anlass in Form von Kommunikation vorliegt.
  • Erfassung weiterer Internet-Dienste (Chat, Streaming von Videos)
  • Mögliche Erfassung der Aufladedaten von Prepaid-Karten
  • Mögliche Erfassung von Adresswechseln der Teilnehmer
  • Erfassung weiterer Merkmale (MAC-Adresse)

(von hier)

Das bedeutet, dass man sogar in 6 Monaten noch nachvollziehen können wird, wo ich mich heute aufgehalten habe! Die Positionsdaten meines Handys werden noch lange verfügbar sein. Und mal ehrlich: wer hat sein Handy nicht so gut wie immer dabei, wenn er irgendwo hingeht?

Das erschreckt mich. Denn das macht mein Leben tatsächlich auf eine Weise langfristig transparent, die mehr Informationen über mich preisgibt, als ich es erlauben würde, wenn man mich fragen würde. Ich habe nichts zu verbergen, ich besuche keine obskuren Orte, die ich verheimlichen müsste. Aber dennoch habe ich dabei ein mulmiges Gefühl. Das ist nicht mehr virtuell, und damit viel zu real.

Nikolaus Krasser beschreibt in seinem Beitrag noch einige andere Szenarien, wie diese Daten zweckentfremdet werden könnten. Diese Szenarien müssen nicht unbedingt eintreten, aber erschreckend ist dennoch, was für Möglichkeiten es gibt.

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